Žádné státní trojany Zusammenfassung Wir lehnen die Bundes- und Staatstrojaner ab. Antragstext In einem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (z.B. mittels so ge- nannter Bundes- oder Staatstrojaner) durch staatliche Stellen erkennen wir immer ei- nen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertrau- lichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar. Begründung Dieser Passus wird im Grundsatzprogramm direkt unter unserer Position zur Vorratsda- tenspeicherung eingefügt. Dadurch, dass wir erklären, dass diese Eingriffe nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar sind, implizieren wir das Ziel der Abschaffung der Maßnahmen. Der Antrag differenziert bewusst nicht zwischen Quellen-TKÜ und sonstigen Anwendungen von Staatstrojanern: Die Quellen-TKÜ ist in meinen Augen von den Auswirkungen nicht von anderen derartigen Eingriffen nicht zu unterscheiden. Ein weiterer Antrag zum Wahl- programm stellt das auch noch mal klar. Das “Grundrecht auf Vertraulichkeit und Inte- grität“ ist eine Schöpfung des Bundesverfassungsgerichts. (vgl. http://www.bverfg.de/ entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html ). Im LQFB wurde eine Vorgängerversion dieses Antrags eingefroren. Ich habe hier aus einem Satz 2 gemacht. Der zweite Satz schließt so auch alle ein staatlichen Eingriffe in den Kernbereiche von vergleichbarer Tiefe mit ein. So haben wir auch bei anderen vergleichbaren Eingriffen einen Anker im Grundsatzprogramm. Außerdem passt er so besser zum vorhergehenden Text. Im Idealfall wird dieser Antrag auf dem Bundesparteitag zusammen mit meinem Antrag PA538 zum selben Thema für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 behandelt.